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Ethik-Kanal

Dieser Kanal ist ausschließlich dazu bestimmt, Verstöße gegen Gesetze zu melden, die von der Organisation oder ihren Mitgliedern begangen wurden, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen Vorschriften melden, und den Kampf gegen Korruption.

Wenn Sie Fragen zu anderen Angelegenheiten haben, kontaktieren Sie uns bitte über die auf unserer Website verfügbaren alternativen Kanäle.

Was gilt als Verstoß gegen Vorschriften?

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden insbesondere folgende Fälle berücksichtigt:

  • Betrug und Täuschung
  • Geldwäsche
  • Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung
  • Verstöße gegen geistiges oder gewerbliches Eigentum
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Verstöße gegen den Markt oder Verbraucher
  • Interne Korruption
  • Unregelmäßigkeiten gegenüber der Sozialversicherung oder der Steuerbehörde
  • Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
  • Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
  • Veruntreuung
  • Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften
  • Verletzung von Arbeitnehmerrechten

Beispiele für Situationen, die über diesen Kanal gemeldet werden können, sind:

  • Mögliche illegale Handlungen oder Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
  • Mutmaßlicher Missbrauch oder unsachgemäße Verwaltung von Unternehmensressourcen
  • Fälle von Diskriminierung oder sexueller Belästigung
  • Korruption, Diebstahl, Betrug oder ähnliche Praktiken

Wer kann eine Meldung einreichen?

Jeder Mitarbeiter des Unternehmens sowie externe Personen, die aktuell oder in der Vergangenheit beruflich oder arbeitsrechtlich mit dem Unternehmen verbunden waren.

Wie kann ich eine Meldung einreichen?

Meldungen können mündlich, schriftlich oder persönlich gemäß den Anweisungen im Formular des Vertraulichen Hinweisgebersystems eingereicht werden. Meldungen können auch anonym erfolgen.

Wie wird die Meldung bearbeitet?

Die Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit und unter Ausschluss jeglicher Vergeltungsmaßnahmen gegenüber dem Hinweisgeber bearbeitet.

Welche Grundsätze schützen den Hinweisgeber?

Das interne Meldesystem gewährleistet Vertraulichkeit, Schutz vor Vergeltung, Achtung der Unabhängigkeit, Datenschutz, Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses sowie angemessene Verfahren zur Überwachung, Untersuchung und zum Schutz des Hinweisgebers.

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